Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten von Europol
abgestimmt am
17.06.1998
Zusammenfassung
Regelung der Vorrechte und Immunitäten für Europol-Organe und -Personal zur Sicherstellung der Unabhängigkeit.
einfache MehrheitXX17.06.1998
Andere
öffentliche Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Europol erhält Schutz vor gerichtlichen Zugriffen und Durchsuchungen, um die Unabhängigkeit der Behörde zu wahren.
Die Archive und Daten von Europol sind unverletzlich und dürfen nicht ohne Weiteres beschlagnahmt werden.
Europol und seine Einkünfte sind von direkten Steuern befreit, um die finanzielle Unabhängigkeit zu sichern.
Das Personal genießt Schutz bei der Ausübung ihrer Dienste, wobei die Immunität bei privaten Zivilverfahren (z.B. nach einem Verkehrsunfall) nicht gilt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.