Das Gesetz von 1997 gründet die Nationalpark Thayatal GmbH, eine gemeinnützige GmbH, die zu gleichen Teilen vom Bund und dem Land Niederösterreich finanziert wird und den Nationalpark Thayatal errichten, betreiben und erhalten soll.
einfache MehrheitXX25.02.1998
Gesetz
Umwelt
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie darf gemeinsam mit dem Finanzminister und dem Land Niederösterreich die Nationalpark Thayatal GmbH gründen.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 500 000 S, wobei 50 % (also 250 000 S) vom Bund gehalten werden.
Der Sitz der Gesellschaft ist in Hardegg; er kann jedoch in eine andere Nationalparkgemeinde verlegt werden.
Der Bund und das Land teilen sich die Kosten: Gründungs‑ und Stammkapital (je 50 %), Infrastruktur bis zu 12 Mio S und laufender Betrieb bis zu 8 Mio S pro Jahr.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.