Änderungen im Bundesverfassungsgesetz: Kundmachungswesen, EU‑Wahlrecht & Fristangleichung
abgestimmt am
30.10.1996
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Bundesverfassungsgesetz: Er lässt die Stück‑Gliederung des Bundesgesetzblatts weg, ermöglicht die Wiederveröffentlichung von Staatsverträgen, erlaubt EU‑Bürgern die Bürgermeisterwahl und synchronisiert Fristen auf 18 Monate. Inkrafttreten ist der 1. Januar 1997.
2/3 MehrheitXX30.10.1996
Gesetz
Verfassung
Schwerpunkte
Das Bundesgesetzblatt wird künftig nicht mehr in „Stücke“ gegliedert, sondern nur noch nach Nummern, um die Kundmachung zu beschleunigen.
Der Bundeskanzler und die zuständigen Minister erhalten die Befugnis, Staatsverträge erneut im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen.
EU‑Bürgern wird das Recht eingeräumt, bei den Kommunalwahlen direkt für das Amt des Bürgermeisters zu kandidieren.
Die Frist für die Aufhebung von Gesetzen wird von einem Jahr auf 18 Monate verlängert, um sie mit der Frist für Verordnungen zu synchronisieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.