Neugestaltung des Bundesgesetzblattes: Teilung, Digitalisierung und Kostensenkung
abgestimmt am
30.10.1996
Zusammenfassung
Das Gesetz teilt das Bundesgesetzblatt in zwei Teile – Teil I für innerstaatliche Rechtsvorschriften und Teil II für völkerrechtliche Vorgänge – und ermöglicht, weniger relevante Verordnungen im jeweiligen Amtsblatt zu veröffentlichen. Durch digitale Produktion und Lageroptimierung sollen Kosten gesenkt werden.
einfache MehrheitXX30.10.1996
Gesetz
Veröffentlichung des Gesetzes
Schwerpunkte
Das Bundesgesetzblatt wird in zwei getrennte Teile aufgeteilt: Teil I für innerstaatliches Recht und Teil II für völkerrechtliche Rechtsvorschriften und Staatsverträge.
Verordnungen, die nur für einen kleinen Personenkreis gelten (z. B. Lehrpläne), können künftig im Amtsblatt des zuständigen Ministeriums veröffentlicht werden, statt im Bundesgesetzblatt.
Die bisherige Gliederung des Bundesgesetzblattes in „Stücke“ wird aufgehoben; stattdessen erfolgt nur noch eine fortlaufende Nummerierung.
Durch die Einführung von Desktop‑Publishing und elektronischer Bereitstellung können Druckfehler schnell korrigiert und Lagerkosten bei der Staatsdruckerei reduziert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.