Novelle des Schulorganisationsgesetzes: Berufsorientierung und Teilrechtsfähigkeit
abgestimmt am
10.12.1997
Zusammenfassung
Das Gesetz führt die verbindliche Berufsorientierung ein, fördert die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung und ermöglicht Schulen durch 'Teilrechtsfähigkeit' mehr wirtschaftliche Eigenständigkeit.
2/3 MehrheitXX10.12.1997
Gesetz
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.1998
Einführung der Berufsorientierung als verbindliche Übung in der Volksschuloberstufe, der Hauptschule und den allgemeinbildenden höheren Schulen.
Schaffung von gezielten Fördermaßnahmen und zusätzlichen Angeboten zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung.
Ermöglichung der Teilrechtsfähigkeit, um Schulen die Gründung eigenständiger Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit zu erlauben.
Abschluss der Ausbildung an Meisterschulen durch eine offizielle Abschlussprüfung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.