Novelle des land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes
abgestimmt am
22.01.1998
Zusammenfassung
Änderung des Dienstrechts für land- und forstwirtschaftliche Lehrer zur besseren Auslastung von Lehrkräften und zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren.
einfache MehrheitXX22.01.1998
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Ermöglichung der vorübergehenden Arbeit an Schulen in anderen Bundesländern, um Lehrkräftemangel oder Unterbeschäftigung auszugleichen.
Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten an Bundesschulen, wobei der Bund die Kosten für die Länder übernimmt.
Einführung einer Verjährungsfrist: Nach drei Jahren darf keine Disziplinarstrafe mehr verhängt werden.
Beschleunigung von Verfahren durch die Möglichkeit, Verhandlungen auch in Abwesenheit der betroffenen Person durchzuführen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
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