Verbesserung der Gleichbehandlungsanwaltschaft und Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes

Zusammenfassung

Der Bericht kritisiert den Personalmangel der Gleichbehandlungsanwaltschaft, fordert die Einrichtung regionaler Anlaufstellen und schlägt mehrere Änderungen des Gleichbehandlungsgesetzes vor, darunter geschlechtergerechte Formulierungen und einheitliche Fristen für Diskriminierungsansprüche.
einfache Mehrheit XX 13.01.1999
Bericht
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die Gleichbehandlungsanwaltschaft leidet seit ihrer Gründung unter Personalmangel, wodurch die Beratung stark auf Kernaufgaben beschränkt ist.
  • Die gesetzlichen Grundlagen für Regionalanwältinnen existieren, aber deren Umsetzung wird durch fehlende zusätzliche juristische Mitarbeitende behindert.
  • Aktuell gibt es keine ausreichende Supervision für die Anwältinnen; provisorische Lösungen wie externe Schulungen decken den Bedarf nicht vollständig ab.
  • Eine Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes soll in geschlechtergerechter Sprache verfasst und die Definition von sexueller Belästigung klarer fassen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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