Zusammenfassung
Der Bericht erläutert das ILO‑Übereinkommen und die dazugehörige Empfehlung von 1996 zu Arbeitszeit, Ruhezeit und Heuern für Seeleute und prüft deren Umsetzung im österreichischen Recht.einfache Mehrheit XX 11.03.1999
Bericht
internationales Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Das ILO‑Übereinkommen gilt für alle in Österreich registrierten Handelsschiffe, unabhängig davon, ob sie öffentlich oder privat Eigentum sind.
- Österreichisches Arbeitszeitgesetz (AZG) findet keine Ausnahme für Seeleute; daher gelten die dort festgelegten Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten auch für Schiffsbesatzungen.
- Der bestehende Kollektivvertrag für die Hochseeschifffahrt enthält bereits eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden und legt Feiertage fest, jedoch keinen expliziten wöchentlichen Ruhetag.
- Die ILO‑Empfehlung verlangt, dass Schiffsbesatzungen tägliche Aufzeichnungen über Arbeits‑ und Ruhezeiten führen und den Seeleuten Kopien dieser Aufzeichnungen aushändigen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.