Reformvorschläge für die Jugendförderung in Österreich
abgestimmt am
18.06.1999
Zusammenfassung
Der Bericht untersucht die aktuelle Finanzierung, Organisation und Qualitätskontrolle der außerschulischen Jugendarbeit in Österreich und schlägt Reformen für mehr Transparenz, Partizipation und einheitliche Standards vor.
einfache MehrheitXX18.06.1999
Bericht
junger Mensch
namentliche Abstimmung
Schwerpunkte
Die Auszahlung von Beiträgen an Jugendorganisationen ist an die Vorlage beglaubigter Nachweise und an die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel geknüpft.
Bestimmte Einrichtungen (z. B. solche, die von der Stadtverwaltung vertreten werden) sind von der Regelung ausgenommen.
Nur die in der Verordnung genannten Förderungen sind zulässig; weitere finanzielle Unterstützungen durch die Stadtverwaltung sind ausgeschlossen.
Beiträge werden spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres ausbezahlt, sofern die Abschlussrechnung und ein Ergebnisbericht vorliegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.