Verbesserung von Sicherheits‑ und Gesundheitsstandards in Universitätslabors und Bundesdienststellen
abgestimmt am
19.03.1997
Zusammenfassung
Der Bericht listet Sicherheitsmängel in verschiedenen Universitäts‑ und Bundesgebäuden auf – fehlende Notbeleuchtung, unzureichender Brandschutz, mangelhafte Belüftung und fehlende ergonomische Arbeitsplätze – und schlägt konkrete Verbesserungsmaßnahmen vor. Die Umsetzung ist an Budgetrestriktionen gebunden und soll im Rahmen geplanter Umbauten erfolgen.
einfache MehrheitXX19.03.1997
Bericht
Gewerbeaufsicht
Schwerpunkte
In allen dunklen Gängen und Kellerräumen muss eine Notbeleuchtung installiert werden, damit Personen im Brand- oder Stromausfall sicher den Fluchtweg finden können.
Laborräume dürfen nicht als Fluchtwege genutzt werden; stattdessen sind separate, eindeutig gekennzeichnete Fluchtwege zu schaffen oder Laborräume zu verlegen.
Alle Türen, die zu Fluchtwegen führen, müssen brandhemmend sein (mindestens T30, in manchen Bereichen T60 nach ÖNORM B 3850) und mit geeigneten Feuerlöschern ausgestattet werden.
Räume, in denen brennbare Flüssigkeiten gelagert werden, benötigen eine Belüftung nach VbF, selbstschließende Türen und ein Lüftungssystem, das mindestens zehn Luftwechsel pro Stunde gewährleistet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.