Bericht zur Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes 1995 und EU‑Richtlinienauslegung
abgestimmt am
28.11.1996
Zusammenfassung
Der Bericht analysiert die Umsetzung des Gleichbehandlungsgesetzes 1995 und erklärt, dass Fördermaßnahmen Frauen stärken dürfen, aber keinen absoluten Vorrang vor Männern schaffen dürfen.
einfache MehrheitXX28.11.1996
Bericht
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Die EU‑Richtlinie erlaubt nur Maßnahmen, die Frauen gezielt unterstützen, damit sie mit Männern gleichwertig konkurrieren können.
Ein absoluter Frauen‑Vorrang bei Beförderungen würde die Richtlinie verletzen und Männer diskriminieren.
Der Bericht fasst die Umsetzung des Gleichbehandlungsgesetzes 1995 zusammen und bewertet die Tätigkeit der Gleichbehandlungsstelle.
Es wird vorgeschlagen, Strafsanktionen für Verstöße gegen das Gesetz bei Stellenausschreibungen zu erhöhen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.