Internationaler Vergleich von Gleichbehandlung und Elternkarenz (Irland, Schweden, Österreich)
abgestimmt am
28.11.1996
Zusammenfassung
Der Bericht vergleicht die Gleichbehandlungs‑ und Elternkarenz‑Gesetze Irlands und Schwedens mit Österreich, zeigt Unterschiede in Mutterschutz, Elternurlaub und Durchsetzungsmechanismen auf und liefert statistische Daten zu Erwerbstätigkeit und Diskriminierung.
einfache MehrheitXX28.11.1996
Bericht
Frau
Arbeitsrecht
Gleichbehandlung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Irland hat seit 1911 einen Mutterschutz, der heute 14 Wochen umfasst und flexibel vor‑ und nach‑der‑Geburt genommen werden kann.
Die Employment Equality Agency kann nach fünf Jahren eine Unterlassungsklage einreichen, wenn der Arbeitgeber trotz einer Non‑Discrimination‑Notice weiterhin diskriminierend handelt.
Im irischen Gesetz ist jede Bezahlung, die nach dem Geschlecht unterscheidet, null und void – das gilt für Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen.
Schwedens Gleichstellungsgesetz von 1980 definiert Diskriminierung nach Geschlecht, Familienstand und anderen Merkmalen und verbietet sie strikt im Arbeitsleben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.