Zusammenfassung
Die Verordnung legt Melde‑ und Dokumentationspflichten für Anbauverträge, Lieferungen und Milch‑Referenzmengen fest, definiert Zulassungsbedingungen für Erstkäufer und regelt Prüforgane‑Zugangsrechte sowie Strafbestimmungen bei Verstößen.einfache Mehrheit XX 30.01.1998
Bericht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Anbauverträge für nachwachsende Rohstoffe müssen die Betriebsnummer des Antragstellers enthalten und rechtzeitig an die AMA gemeldet werden.
- Erstkäufer von bestimmten Rapssorten müssen bei der AMA eine Zulassung beantragen und erhalten, wenn sie die Ölsaaten ausschließlich zur Gewinnung von Spezialölen einsetzen.
- Betriebe, Erzeuger und Käufer müssen Prüforganen während der Geschäftszeiten Zutritt zu ihren Räumlichkeiten gewähren und auf Anfrage sämtliche Buchhaltungsunterlagen bereitstellen.
- Verstöße gegen die Flächennutzungsauflagen (z. B. Nicht‑Begrünung einer stillgelegten Fläche) werden als Verwaltungsübertretungen mit Bußgeldern geahndet.
Dokumente (PDFs)
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