Zusammenfassung
Der Bericht erklärt, wie die im Jahr 1996 eingenommenen Mittel aus der Leerkassettenvergütung nach Art. II Abs. 6 UrhG‑Nov zwischen Verwaltungskosten und Förderungen für soziale sowie kulturelle Einrichtungen aufgeteilt wurden.einfache Mehrheit XX 18.09.1997
Bericht
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Die Leerkassettenvergütung liefert im Jahr 1996 rund 7,3 Millionen Schilling an die Sozial‑ und Kultureinrichtungen.
- Davon entfallen etwa 10 % auf Verwaltungskosten, die von der Austro‑Mechana getragen werden.
- Soziale Zuschüsse umfassen Altersversorgungszuschüsse (ca. 3,96 Mio. öS), Rückerstattungen für Krankenversicherung und Ehrenpensionen.
- Kulturelle Förderungen decken Kurzfilmförderung (3,98 Mio. öS), Film‑ und Videoproduktionen, Musikproduktionen (insgesamt ca. 2,9 Mio. öS) und Veranstaltungsförderungen für Organisationen (ca. 670 Tsd. öS).
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