Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Gehaltserhöhungen für öffentliche Funktionäre nicht mehr automatisch erfolgen dürfen, sondern jedes Mal durch ein neues Gesetz vom Parlament beschlossen werden müssen.2/3 Mehrheit XXI 15.12.1999
Gesetz
Verfassung
direkt gewählte Kammer
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Abschaffung des automatischen Mechanismus zur Gehaltsanpassung für öffentliche Funktionäre.
- Künftige Gehaltserhöhungen müssen durch ein neues Bundesgesetz beschlossen werden.
- Die Änderung soll rückwirkend zum 1. September 1999 in Kraft treten.
- Ziel ist es, die Gehaltssteigerungen für Funktionäre an die reale wirtschaftliche Entwicklung der Bevölkerung anzupassen.
Dokumente (PDFs)
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