Visumbefreiung für Säuglinge ausländischer Staatsangehöriger
abgestimmt am
06.06.2000
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Säuglinge ausländischer Staatsangehöriger unabhängig vom Geburtsort von der Visumpflicht befreit werden, sofern ein Elternteil einen Aufenthaltstitel besitzt. Dies soll verhindern, dass Kinder aufgrund unvorhergesehener Geburten im Ausland von ihren Eltern getrennt werden müssen.
einfache MehrheitXXI06.06.2000
Gesetz
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.12.1999
Ausweitung der Visumbefreiung für Säuglinge ausländischer Staatsangehöriger.
Die Befreiung soll unabhängig vom Geburtsort des Kindes gelten.
Voraussetzung ist, dass ein Elternteil einen Aufenthaltstitel besitzt oder Niederlassungsfreiheit genießt.
Die Regelung gilt für die ersten sechs Lebensmonate des Kindes.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.