Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Verfassungsänderung, um die sprachliche und kulturelle Vielfalt in Österreich als offizielles Staatsziel zu verankern.2/3 Mehrheit XXI 07.07.2000
Gesetz
Verfassung
ethnische Gruppe
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Einführung einer neuen Staatszielbestimmung in der Bundesverfassung zur Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt.
- Die Vielfalt soll als aktives Interesse der gesamten Republik definiert werden, nicht nur als Schutzrecht einzelner Gruppen.
- Die bestehenden Regelungen zur Staatssprache und zu den staatlichen Symbolen (Fahne und Wappen) werden in ihrer Nummerierung verschoben.
- Die Regelung sieht ein Inkrafttreten zum 1. Jänner 2000 vor.
Dokumente (PDFs)
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