Schaffung eines einheitlichen Arbeitsverhältnisgesetzes (AVHG)

Zusammenfassung

Ein Vorschlag zur Schaffung eines einheitlichen Arbeitsverhältnisgesetzes, um Arbeiter und Angestellte rechtlich gleichzustellen.
einfache Mehrheit XXI 07.06.2000
Gesetz
Arbeitsrecht
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2000
  • Schaffung eines einheitlichen Arbeitsverhältnisgesetzes für alle privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse.
  • Angleichung der Entgeltfortzahlung bei Krankheit: Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohnfortzahlung für mindestens sechs Wochen.
  • Vereinheitlichung der Kündigungsfristen, die sich mit zunehmender Dienstzeit verlängern.
  • Überführung der Abfertigungsregelungen in das neue Gesetz und Aufhebung des alten Arbeiter-Abfertigungsgesetzes.
Dokumente (PDFs)
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