Reform der Sozialpläne und Vorruhestandsregelungen bei Ausgliederungen
abgestimmt am
14.12.2000
Zusammenfassung
Der Antrag sieht eine Reform der Regelungen für Bedienstete bei Ausgliederungen vor, um den Personalabbau durch attraktive Vorruhestandsmodelle zu unterstützen.
einfache MehrheitXXI14.12.2000
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2001
Der Antrag erweitert den Anwendungsbereich der Sozialregelungen auf Vertragsbedienstete und Personen mit wegfallenden Arbeitsplätzen.
Das Vorruhestandsgeld wird einheitlich auf 80 % des letzten Gehalts festgesetzt.
Beamte können unter bestimmten Bedingungen bereits nach Erreichen eines festgelegten Alters (Lebensmonate) in den Vorruhestand treten.
Die Regelungen gelten für neu ausgegliederte Einrichtungen jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.