Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, die Finanzierung des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds durch einen neuen Arbeitgeberzuschlag zu stärken und gleichzeitig die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Gewerbetreibende zu senken.einfache Mehrheit XXI 18.11.1999
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Einführung eines neuen Zuschlags von 0,4 % zur Arbeitslosenversicherung, der ausschließlich von den Arbeitgebern zu tragen ist.
- Der Zuschlag kann durch Verordnungen des Bundesministers angepasst werden, wobei höhere Erhöhungen der Zustimmung des Nationalrates bedürfen.
- Senkung des Beitragssatzes im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz von 1,4 % auf 1,3 %.
- Reduktion des Beitragssatzes im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz von 8,6 % auf 8,1 %.
Dokumente (PDFs)
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