Reform des Bundespflegegeldgesetzes zur Verbesserung der Unterstützung für Kinder und Heimbewohner
abgestimmt am
06.06.2001
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Pflegegeld für Kinder mit Behinderungen bereits ab Geburt gewährt wird, die Sätze jährlich automatisch angepasst werden und das Taschengeld in Heimen erhöht wird.
einfache MehrheitXXI06.06.2001
Gesetz
soziale Sicherheit
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
Pflegegeldanspruch für Kinder mit Behinderungen soll bereits ab der Geburt gelten statt erst ab dem dritten Lebensjahr.
Einführung einer jährlichen, automatischen Anpassung der Pflegegeldsätze an die Entwicklung der Sozialversicherungsleistungen.
Erhöhung des Taschengeldes für pflegebedürftige Personen während eines Heim- oder Krankenhausaufenthalts auf 20 % des Pflegegeldes der Stufe 3.
Regelung des Taschengeldes während des Übergangs in die Pflegebedürftigkeit.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.