Zusammenfassung
Der Antrag schlägt vor, die Bedingungen für das Studienabschlussstipendium zu lockern. Anstatt durchgehender Arbeit sollen 48 Monate Vollbeschäftigung innerhalb der letzten 60 Monate ausreichen.einfache Mehrheit XXI 07.07.2000
Gesetz
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Flexibilisierung der Voraussetzungen für das Studienabschlussstipendium.
- Berücksichtigung von kurzen Unterbrechungen in der Erwerbstätigkeit (z. B. durch Jobwechsel).
- Anforderung: Mindestens 48 Monate Vollbeschäftigung innerhalb eines Zeitraums von 60 Monaten vor der Zuerkennung.
- Ziel ist die Beseitigung ungleicher Behandlung von arbeitenden Studierenden.
Dokumente (PDFs)
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