Reduzierung von Maklerprovisionen im Konsumentenschutzgesetz
abgestimmt am
06.06.2000
Zusammenfassung
Der Antrag will das Konsumentenschutzgesetz ändern, um Immobilienmakler zu verpflichten, Verbraucher schriftlich umfassend zu informieren und die maximal zulässigen Provisionen deutlich zu senken.
einfache MehrheitXXI06.06.2000
Gesetz
Handel
Industrie
Gesetzgebungsverfahren
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Makler müssen dem Auftraggeber alle für die Beurteilung des Geschäfts wesentlichen Informationen schriftlich mitteilen.
Die Provision für Verbraucher darf die in den neuen §§ 30d‑30o festgelegten Höchstbeträge nicht überschreiten.
Bei Kauf, Verkauf oder Tausch von Immobilien ist die maximale Provision auf 2 % des ermittelten Wertes begrenzt.
Für die Vermittlung von Hypothekardarlehen gilt ein Höchstwert von 2 % der Darlehenssumme, wenn das Darlehen im Zusammenhang mit einer Immobilienvermittlung steht; sonst 5 %.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.