Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Elektrizitätswirtschafts‑ und -organisationsgesetz: Die Regulierungsbehörde wird in „Energie‑Control GmbH“ umbenannt, ein Vor‑Ermittlungsverfahren vor Preisfestsetzung wird eingeführt und neue Antragsteller (Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften) werden definiert.2/3 Mehrheit XXI 03.07.2002
Gesetz
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
- Die Bezeichnung „Elektrizitäts‑Control GmbH“ wird in „Energie‑Control GmbH“ geändert; ebenso die zugehörige Kommission, um die Zuständigkeit klarer zu benennen.
- Vor jeder Festsetzung von Systemnutzungstarifen muss die Energie‑Control GmbH ein Ermittlungsverfahren durchführen, bei dem der Elektrizitäts‑Beirat und die genannten Ministerien Stellung nehmen können.
- Anträge zur Preisfestsetzung dürfen von betroffenen Unternehmen, der Wirtschaftskammer Österreich, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, der Bundesarbeitskammer und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund gestellt werden.
- Die im Gesetz vorgesehenen Regelungen gelten auch für Bundessachen, die durch das B‑Verfassungsgesetz anderweitig geregelt sind.
Dokumente (PDFs)
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