Zusammenfassung
Beitritt Österreichs zur modernisierten UPOV-Akte 1991 zum Schutz von Pflanzenzüchtungen.einfache Mehrheit XXI 13.06.2002
Andere
Umwelt
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Anpassung des Sortenschutzes an moderne biotechnologische und wirtschaftliche Standards.
- Festlegung strenger Kriterien für den Schutz einer Sorte: Neuheit, Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit.
- Die Schutzdauer für Sorten beträgt mindestens 20 Jahre, bei Bäumen und Reben mindestens 25 Jahre.
- Ausnahmen vom Schutzrecht sind für private, nicht-gewerbliche Zwecke sowie für Versuche und die Züchtung neuer Sorten vorgesehen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.