Novelle des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes 2002
namentlich
abgestimmt am
11.07.2002
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert den Pflichtversicherungsschutz, führt eine neue Selbst‑versicherungsregelung für geringfügig Beschäftigte ein, löst die Betriebskrankenkasse Pengg auf, schafft eine unabhängige Heilmittelkommission, verpflichtet zur elektronischen Abrechnung und reformiert den Ausgleichsfonds der Krankenversicherung.
einfache MehrheitXXI11.07.2002
Gesetz
soziale Sicherheit
namentliche Abstimmung
Schwerpunkte
Der Pflichtversicherungsschutz wird auf Personen mit geringfügiger Beschäftigung und auf die in § 4 Abs. 4 genannten Personengruppen ausgeweitet.
Die Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte beginnt mit dem ersten Tag der Beschäftigung, wenn der Antrag innerhalb von sechs Wochen gestellt wird; sonst gilt der Tag nach Antragstellung.
Die Betriebskrankenkasse Pengg wird zum 1. Januar 2003 aufgelöst und ihre Versicherten werden der Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaus zugeordnet.
Ein unabhängiges Heilmittel‑Kommissionsgremium wird eingerichtet, das über Beschwerden zu Entscheidungen des Hauptverbandes über die Aufnahme von Arzneimitteln in das Heilmittelverzeichnis entscheidet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.