Erweiterung des Beamten‑Unfallversicherungsschutzes und neue Beitrags‑ sowie Anlageregelungen
abgestimmt am
11.07.2002
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Beamten‑Kranken‑ und Unfallversicherungsgesetz: Er erweitert den Unfallversicherungsschutz während Karenzzeiten, regelt den Zusatzbeitrag für Angehörige und legt neue Anlagevorschriften für die Versicherungsanstalt fest. Alle Änderungen gelten ab 1. August 2002.
einfache MehrheitXXI11.07.2002
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Versicherte erhalten während einer Karenzzeit (z. B. Eltern‑ oder Pflegekarenz) einen lückenlosen Unfallversicherungsschutz, wenn sie an beruflichen Fort‑ und Weiterbildungen teilnehmen.
Für bestimmte Versichertengruppen kann der Zusatzbeitrag auf Antrag von der Pension, dem Ruhegehalt oder einer sonstigen Zahlung einbehalten und an die Versicherungsanstalt überwiesen werden.
Die Bemessungsgrundlage für die Beiträge von Versicherten, die nach § 7 Abs. 3 geschützt sind, wird auf die zuletzt vor der Karenz bestehende Basis erhöht (aufgerundet um 0,1 %).
Kinder, die eine im Studienförderungsgesetz genannte Bildungseinrichtung besuchen, behalten ihre Angehörigen‑Status nur, wenn sie Familienbeihilfe erhalten oder ein ernsthaftes Studium betreiben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.