Verbesserung der Pflegegeldregelung bei Familienhospizkarenz
abgestimmt am
11.07.2002
Zusammenfassung
Änderung des Bundespflegegeldgesetzes zur besseren Unterstützung von Personen in Familienhospizkarenz durch direkte Auszahlung und Vorschüsse.
einfache MehrheitXXI11.07.2002
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Einführung einer Regelung zur direkten Auszahlung des Pflegegeldes an pflegende Angehörige während einer Familienhospizkarenz.
Möglichkeit der Beantragung von Vorschüssen in mindestens der Höhe der Pflegegeldstufe 3 (oder Stufe 4 bei bereits bestehendem Anspruch) zur schnellen finanziellen Hilfe.
Vereinfachung der Nachweise: Eine einfache Erklärung der betroffenen Person oder eine Bestätigung des Arbeitgebers reicht für die Bescheinigung der Karenz aus.
Verhinderung von Doppelbezügen: Wenn gleichzeitig Ansprüche auf andere Leistungen bestehen, wird nur die jeweils höhere Leistung ausgezahlt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.