Zusammenfassung
Regelung der Privilegien und Immunitäten für die Internationale Meeresbodenbehörde und deren Personal durch den Beitritt Österreichs.einfache Mehrheit XXI 09.07.2002
Andere
internationales Abkommen
diplomatische Beziehungen
parlamentarische Immunität
Schwerpunkte
- Die Internationale Meeresbodenbehörde erhält eine eigene Rechtspersönlichkeit, um Verträge abzuschließen und Eigentum zu besitzen.
- Die Räumlichkeiten der Behörde sind unverletzlich und dürfen nicht ohne Erlaubnis betreten werden.
- Vertreter, Angestellte und Experten der Behörde genießen Schutz vor Verhaftung und gerichtlicher Verfolgung bei ihrer Dienstausübung.
- Das Personal erhält bestimmte Steuerbefreiungen und Erleichterungen bei der Einreise sowie beim Zoll.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.