Zusammenfassung
Novelle des Musterschutzgesetzes zur Umsetzung EU-Rechts, mit Fokus auf Zentralisierung der Anmeldung und längerer Schutzdauer.einfache Mehrheit XXI 19.09.2002
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Die maximale Schutzdauer für Muster wird von bisherigen Fristen auf bis zu 25 Jahre verlängert.
- Musteranmeldungen müssen künftig zentral beim Patentamt eingereicht werden; dezentrale Anmeldestellen fallen weg.
- Es wird ein neuer Begriff der Neuheit eingeführt, der sich auf die Identität des Musters bezieht.
- Erscheinungsmerkmale, die rein durch die technische Funktion eines Gegenstandes bedingt sind, können nicht geschützt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.