Zusammenfassung
Das Gesetz regelt das Eigenkapitalersatzrecht, um sicherzustellen, dass Gesellschafterkredite in Krisenzeiten rechtlich wie Eigenkapital behandelt werden.einfache Mehrheit XXI 30.08.2002
Gesetz
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.02.2003
- Einführung einer klaren Definition für eine wirtschaftliche Krise anhand von Kennzahlen wie der Eigenmittelquote.
- Kredite, die als Eigenkapitalersatz gelten, dürfen während einer Krise nicht zurückgezahlt werden.
- Im Insolvenzfall werden diese Forderungen nachrangig behandelt, also erst nach den normalen Konkursgläubigern bedient.
- Kurzfristige Geldkredite von bis zu 60 Tagen gelten nicht als Eigenkapitalersatz.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.