Gesetz über Eigenkapitalersatz (EKEG)

Zusammenfassung

Das Gesetz regelt das Eigenkapitalersatzrecht, um sicherzustellen, dass Gesellschafterkredite in Krisenzeiten rechtlich wie Eigenkapital behandelt werden.
einfache Mehrheit XXI 30.08.2002
Gesetz
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.02.2003
  • Einführung einer klaren Definition für eine wirtschaftliche Krise anhand von Kennzahlen wie der Eigenmittelquote.
  • Kredite, die als Eigenkapitalersatz gelten, dürfen während einer Krise nicht zurückgezahlt werden.
  • Im Insolvenzfall werden diese Forderungen nachrangig behandelt, also erst nach den normalen Konkursgläubigern bedient.
  • Kurzfristige Geldkredite von bis zu 60 Tagen gelten nicht als Eigenkapitalersatz.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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