Zusammenfassung
Das Zivilrechts-Mediations-Gesetz schafft rechtliche Sicherheit für die Mediation in Zivilrechtssachen durch die Einführung einer Mediatorenliste, Qualitätsstandards und Fristenhemmung.einfache Mehrheit XXI 12.09.2002
Gesetz
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.08.2003
- Einführung eines gesetzlichen Rahmens für die Mediation in Zivilrechtssachen.
- Einrichtung eines Beirats beim Bundesministerium für Justiz zur Beratung und Qualitätssicherung.
- Festlegung von Voraussetzungen für die Eintragung in eine offizielle Mediatorenliste (z. B. Alter, Qualifikation, Versicherung).
- Verpflichtung zur strikten Verschwiegenheit über alle im Verfahren bekannten Tatsachen.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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