Euroeinführungs‑Gesetz 2000 – Umstellung von Schilling auf Euro
abgestimmt am
06.07.2000
Zusammenfassung
Das Eurogesetz legt fest, dass ab dem 1. Januar 2002 Euro‑Banknoten und -Münzen das gesetzliche Zahlungsmittel sind, den doppelten Bargeldumlauf auf zwei Monate verkürzt und das Scheidemünzengesetz sowie das Nationalbankgesetz an das EU‑Recht anpasst.
einfache MehrheitXXI06.07.2000
Gesetz
Geldwirtschaft
Währungsbeziehungen
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert ab dem 1. Januar 2002 Euro‑Banknoten und -Münzen als gesetzliche Zahlungsmittel und legt den Übergangszeitraum für Schilling‑Banknoten sowie Schilling‑ und Groschen‑Scheidemünzen fest.
Der doppelte Bargeldumlauf wird von sechs auf zwei Monate verkürzt, um Kosten zu senken und die Umstellung zu beschleunigen.
Alle öffentlichen Haushalte, inklusive des Staatshaushalts, müssen ab dem 1. Januar 2002 ihre Buchführung in Euro führen.
Das Scheidemünzengesetz wird geändert, um die Prägung und Ausgabe von Euro‑ und Cent‑Münzen sowie von Sammlermünzen zu ermöglichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.