Anpassung des Minderheiten-Schulgesetzes in Kärnten
abgestimmt am
07.06.2001
Zusammenfassung
Der Antrag regelt die Ausweitung des zweisprachigen Unterrichts in Kärntner Volksschulen bis zur vierten Schulstufe. Dies geschieht als Reaktion auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes, um die Rechte der Minderheit zu wahren.
2/3 MehrheitXXI07.06.2001
Gesetz
Gliedstaat
ethnische Gruppe
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.09.2001(Gemäß dem Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis mit Wirksamkeit vom 1. September 2001.)
Anpassung des Schulgesetzes als Reaktion auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes.
Ausweitung des zweisprachigen Unterrichts auf die gesamte Dauer der Volksschule bis zur vierten Klasse.
Sicherstellung der Gleichstellung von Schülern beim Übergang in weiterführende Schulen.
Einführung des Teamlehrer-Modells zur flexiblen und gleichberechtigten Unterrichtsgestaltung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.