Stärkung der Gleichbehandlungskommission durch Professionalisierung
abgestimmt am
23.10.2001
Zusammenfassung
Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes zur Stärkung der Gleichbehandlungskommission durch bezahlte Freistellungen für den Vorsitz und die Einführung einer Stellvertretung.
2/3 MehrheitXXI23.10.2001
Gesetz
Frau
Verfassung
Arbeitsrecht
Gleichbehandlung
Schwerpunkte
Die Vorsitzenden der Gleichbehandlungskommission sollen künftig bei voller Bezahlung von ihrer regulären Arbeit freigestellt werden.
Es wird eine offizielle Stellvertretung für die Leitung der Kommission eingeführt, um die Arbeitsfähigkeit sicherzustellen.
Die Vorsitzenden und ihre Stellvertreter werden rechtlich geschützt, damit sie bei ihrer Arbeit unabhängig bleiben und keine beruflichen Nachteile erleiden.
Die Zuständigkeit für die Kommission wird im Gesetz an das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen angepasst.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.