Stärkung der Versicherungsaufsicht und des Verbraucherschutzes
abgestimmt am
28.02.2002
Zusammenfassung
Dieses Gesetz stärkt die finanzielle Sicherheit von Versicherungen durch höhere Kapitalreserven und gibt der Aufsichtsbehörde mehr Kontrollmöglichkeiten.
einfache MehrheitXXI28.02.2002
Gesetz
Versicherungswesen
Schwerpunkte
Erhöhung der finanziellen Sicherheitsreserven (Eigenmittel), die Versicherungsunternehmen jederzeit vorhalten müssen.
Neue Anforderungen an die Führungsebene: Mindestens ein Vorstandsmitglied muss seinen Hauptwohnsitz in Österreich haben und die deutsche Sprache beherrschen.
Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Revision, die direkt der Geschäftsleitung unterstellt ist.
Die Aufsichtsbehörde kann bereits bei absehbarer finanzieller Unterdeckung einen Sanierungsplan verlangen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.