Anpassung des Eisenbahngesetzes zur Interoperabilität von Hochgeschwindigkeitsbahnen
abgestimmt am
21.03.2002
Zusammenfassung
Das Gesetz regelt die technische Zusammenarbeit des österreichischen Hochgeschwindigkeitsbahnnetzes mit Europa.
einfache MehrheitXXI21.03.2002
Gesetz
Schienentransport
Schwerpunkte
Ziel ist die technische Abstimmung des österreichischen Hochgeschwindigkeitsnetzes mit dem europäischen System.
Das Hochgeschwindigkeitsbahnsystem umfasst spezielle Hauptbahnen (mit Geschwindigkeiten von bis zu 250 km/h oder mehr) sowie die passenden Fahrzeuge.
Es ist verboten, Bauteile in den Verkehr zu bringen, die nicht den europäischen Sicherheitsanforderungen entsprechen; Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Hersteller müssen eine offizielle Erklärung (EG-Erklärung) abgeben, dass ihre Produkte den Regeln entsprechen, was eine rechtliche Vermutung der Sicherheit begründet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.