Reformen und Diversion im österreichischen Jugendstrafrecht

Zusammenfassung

Der Bericht analysiert Reformen im österreichischen Jugendstrafrecht, die Einführung von Diversionsmaßnahmen und statistische Entwicklungen bei Verurteilungen, Untersuchungshaft und Opferhilfe.
einfache Mehrheit XXI 18.10.2001
Bericht
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Die Jugendgerichtsgesetze von 1988 und 2001 erweiterten das Jugendstrafrecht, setzten die Altersgrenze zunächst auf 19 Jahre und senkten sie später wieder auf 18 Jahre, um junge Erwachsene besser zu berücksichtigen.
  • Durch die Einführung von Diversionsmaßnahmen (Tatausgleich, Bewährungshilfe, gemeinnützige Leistungen) konnten 66 % der Fälle im Jahr 2000 ohne klassische Verurteilung abgeschlossen werden.
  • Statistiken aus dem Jahr 2000 zeigen, dass von 3 720 verurteilten Jugendlichen 40,5 % bedingte Strafen erhielten, 21,4 % unbedingte Strafen und rund 12 % teilbedingte Strafen.
  • Untersuchungshaft wurde zwischen 1996 und 2000 bundesweit um etwa ein Drittel reduziert; die Haftrate variiert stark nach Bundesland (höchste Rate in Wien, niedrigste in Innsbruck).
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.