Zusammenfassung
Der Bericht analysiert Reformen im österreichischen Jugendstrafrecht, die Einführung von Diversionsmaßnahmen und statistische Entwicklungen bei Verurteilungen, Untersuchungshaft und Opferhilfe.einfache Mehrheit XXI 18.10.2001
Bericht
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Die Jugendgerichtsgesetze von 1988 und 2001 erweiterten das Jugendstrafrecht, setzten die Altersgrenze zunächst auf 19 Jahre und senkten sie später wieder auf 18 Jahre, um junge Erwachsene besser zu berücksichtigen.
- Durch die Einführung von Diversionsmaßnahmen (Tatausgleich, Bewährungshilfe, gemeinnützige Leistungen) konnten 66 % der Fälle im Jahr 2000 ohne klassische Verurteilung abgeschlossen werden.
- Statistiken aus dem Jahr 2000 zeigen, dass von 3 720 verurteilten Jugendlichen 40,5 % bedingte Strafen erhielten, 21,4 % unbedingte Strafen und rund 12 % teilbedingte Strafen.
- Untersuchungshaft wurde zwischen 1996 und 2000 bundesweit um etwa ein Drittel reduziert; die Haftrate variiert stark nach Bundesland (höchste Rate in Wien, niedrigste in Innsbruck).
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.