Zusammenfassung
Der Bericht legt fest, dass Preise in Österreich während der Euro‑Umstellung sowohl in Schilling als auch in Euro angegeben werden müssen, mit klaren Gültigkeitszeiträumen. Für bestimmte Branchen und kleine Unternehmen gibt es Ausnahmen oder vereinfachte Regelungen.einfache Mehrheit XXI 06.12.2001
Bericht
Preis
Währungsbeziehungen
Schwerpunkte
- Alle Preisangaben im Laden und in der Werbung müssen sowohl in Schilling als auch in Euro erscheinen, wobei für jede Angabe ein eindeutiger Gültigkeitszeitraum angegeben werden muss.
- Bei Quittungen von Automaten (z. B. Kassenautomaten, Ticket‑ und Aufladeautomaten) muss die doppelte Währungsangabe grundsätzlich erfolgen; bei technischen Unmöglichkeiten kann auf eine Listenanzeige am Automaten ausgewichen werden.
- Im Buchhandel gilt eine Sonderregel: Bücher, die vor dem 1. Juli 2001 geliefert wurden, benötigen einen Aushang mit Umrechnungskurs und Beispielpreisen; neu gelieferte Bücher können mit einer Umrechnungstabelle vor Ort bedient werden.
- Kassenbons von Registrierkassen müssen nur die Endsumme doppelt ausweisen; Einzelpositionen dürfen ausschließlich in der im Geschäft genutzten Währung stehen. Kleinunternehmer (max. neun Vollzeitbeschäftigte) dürfen sogar nur eine Währung verwenden, wenn sie das Kassensystem nicht selbst programmieren.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.