Zusammenfassung
Der Bericht dokumentiert den Stand der Gleichbehandlungsverfahren im Jahr 1998, beschreibt die vierte Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes und die Einrichtung regionaler Gleichbehandlungsbüros sowie geplante Reformen der fünften Novelle.einfache Mehrheit XXI 24.05.2000
Bericht
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Die vierte Novelle (BGBl. Nr. 44/1998) führte die Möglichkeit ein, regionale Büros für die Gleichbehandlungsanwaltschaft zu schaffen.
- Die fünfte Novelle soll u. a. die Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche bei Diskriminierung abschaffen.
- Im Jahr 1998 befanden sich mindestens 15 offene Anträge zu sexueller Belästigung und Diskriminierung in verschiedenen Branchen (Banken, Gastronomie, Bau, etc.).
- Die meisten dieser Anträge befanden sich im Ermittlungsverfahren, was bedeutet, dass noch keine endgültige Entscheidung getroffen wurde.
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Relevante Medienberichte
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