Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2000 des österreichischen Akkreditierungsrates beschreibt die gesetzlichen Vorgaben für die Akkreditierung von Privatuniversitäten. Er listet fünf zentrale Voraussetzungen und erklärt, welche strukturellen, personellen und finanziellen Angaben die Einrichtungen dem Rat vorlegen müssen.einfache Mehrheit XXI 27.02.2002
Bericht
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Der Akkreditierungsrat prüft, ob Privatuniversitäten die im UniAkkG festgelegten Vorgaben erfüllen.
- Für die Akkreditierung sind fünf Kernvoraussetzungen zu erfüllen: (1) juristische Person mit Sitz in Österreich, (2) Angebot von Studiengängen, die zu einem mindestens dreijährigen akademischen Grad führen, (3) qualifiziertes Lehrpersonal, (4) ausreichende räumliche und sachliche Ausstattung, (5) Orientierung an den Grundsätzen der Wissenschaftsfreiheit.
- Der Rat verlangt von den Einrichtungen detaillierte Angaben zu Name, Rechtsform, Leitbild, Organigramm sowie einen Finanz‑ und Investitionsplan für mindestens fünf Jahre.
- Für jedes Studienprogramm müssen Art, Stundenumfang, Dauer, Bezeichnung des zu verleihenden akademischen Grades und die rechtliche Beziehung zwischen Universität und Studierenden klar beschrieben werden.
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Relevante Medienberichte
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