Zusammenfassung
Der Bericht des Universitätenkuratoriums von 2001 bewertet das damalige Universitätsgesetz und schlägt vor, den Universitäten mehr Rechtsfähigkeit und mehr Entscheidungsspielraum zu geben.einfache Mehrheit XXI 27.06.2002
Bericht
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Der Bericht zeigt, dass die aktuelle Gesetzeslage (UOG 1993) von den Universitäten nur zögerlich genutzt wird.
- Konflikte zwischen Senat und Rektor führen häufig zu Stillstand bei Reformen.
- Ein Gesetzentwurf schlägt vor, den Universitäten volle Rechtsfähigkeit zu geben und die Entscheidungsbefugnisse stärker beim Rektor zu verankern.
- Der Vorschlag betont, dass ein starker Universitätsrat die notwendige Kontrolle und Beratung für den Rektor sicherstellen soll.
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Relevante Medienberichte
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