Statistik zum Einsatz von optischer und akustischer Überwachung 2001

Zusammenfassung

Der Bericht des Justizministeriums gibt 2001‑statistiken zum Einsatz optischer und akustischer Überwachung in Österreich, aufgeschlüsselt nach Bundesländern und nach Art der Anordnung (§ 149d, § 149e usw.).
einfache Mehrheit XXI 19.08.2002
Bericht
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Im Jahr 2001 wurden überwiegend Überwachungsanordnungen nach § 149d (Abs. 1 und Abs. 2) erteilt; besonders häufig waren die Anordnungen nach Abs. 2 Z 1 und Z 2.
  • Bei 11 Fällen (Wien) wurden Betroffene nach § 149g Abs. 4 über die Überwachung informiert; in Linz und Graz gab es keine solchen Verständigungen.
  • Durch die Überwachung wurden in Wien 31 Verfahren eingeleitet, in Linz keiner und in Graz 19 Verfahren – das zeigt, dass die Maßnahme vor allem bei schweren Delikten (z. B. gegen Leib und Leben) Anwendung findet.
  • Unbeteiligte Dritte wurden nur in sehr wenigen Fällen (z. B. Wien: 0, Linz: 0, Graz: 0) von der Überwachung erfasst – die meisten Betroffenen waren bereits Verdächtige.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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