Zusammenfassung
Der Bericht des Justizministeriums gibt 2001‑statistiken zum Einsatz optischer und akustischer Überwachung in Österreich, aufgeschlüsselt nach Bundesländern und nach Art der Anordnung (§ 149d, § 149e usw.).einfache Mehrheit XXI 19.08.2002
Bericht
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Im Jahr 2001 wurden überwiegend Überwachungsanordnungen nach § 149d (Abs. 1 und Abs. 2) erteilt; besonders häufig waren die Anordnungen nach Abs. 2 Z 1 und Z 2.
- Bei 11 Fällen (Wien) wurden Betroffene nach § 149g Abs. 4 über die Überwachung informiert; in Linz und Graz gab es keine solchen Verständigungen.
- Durch die Überwachung wurden in Wien 31 Verfahren eingeleitet, in Linz keiner und in Graz 19 Verfahren – das zeigt, dass die Maßnahme vor allem bei schweren Delikten (z. B. gegen Leib und Leben) Anwendung findet.
- Unbeteiligte Dritte wurden nur in sehr wenigen Fällen (z. B. Wien: 0, Linz: 0, Graz: 0) von der Überwachung erfasst – die meisten Betroffenen waren bereits Verdächtige.
Dokumente (PDFs)
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