Zusammenfassung
Der Restitutionsbericht beschreibt die Arbeit einer 1998 gegründeten Kommission, die Kunst‑ und Kulturgegenstände aus Bundesmuseen auf unrechtmäßige Aneignung während der NS‑Zeit prüft und an rechtmäßige Eigentümer zurückgibt.einfache Mehrheit XXI 29.06.2000
Bericht
Kunst
Museum
Kulturpolitik
völkerrechtliche Verantwortlichkeit
Schwerpunkte
- Der Gesetzgeber hat ein Bundesgesetz (BGBl. Nr. I 181/1998) erlassen, das die Einrichtung einer Provenienzforschungskommission zur Aufklärung von Raubkunst vorsieht.
- Die Kommission katalogisiert sämtliche Kunst‑ und Kulturgegenstände, die zwischen 1938 und 1945 erworben wurden, um mögliche Restitutionsfälle zu identifizieren.
- Bis zum Stichtag 18. August 1999 wurden bereits 13 500 Objekte zurückgegeben; weitere Fälle werden nach Prüfung an die rechtmäßigen Eigentümer oder Erben übergeben.
- Ein Beirat aus Experten (z. B. Historiker, Museumsdirektoren) unterstützt die Kommission bei der Bewertung und gibt Gutachten zu den einzelnen Fällen ab.
Dokumente (PDFs)
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