Der Bericht stellt die geplante ALSAG‑Novelle vor, die Sanierungen nach ökologischer Dringlichkeit priorisiert, das Vorsorgeprinzip ersetzt und Eigentümer stärker haftet. Zusätzlich wird ein neues Finanzierungsmodell für Altlastensanierungen im Zusammenspiel mit dem Wasserrechtsgesetz beschrieben.
einfache MehrheitXXI06.07.2000
Bericht
Umwelt
Schwerpunkte
Sanierungsmaßnahmen werden nach ökologischer Dringlichkeit priorisiert, nicht mehr zwingend überall gleich.
Ein neuer Annuitätennachlass soll finanziell schwächeren Gemeinden helfen, wenn ihre Abwasserhaushalte trotz erhöhter Gebühren nicht ausgeglichen sind.
Der Umwelt‑ und Wasserwirtschaftsfonds bleibt Träger von Rechten und Pflichten aus dem Wasserbautenförderungsgesetz und dem Marchfeldkanalgesetz.
Ein eigenständiges Verfahren für Gesamtprojekte (integriertes Altlasten‑Verfahren) wird eingeführt, um Genehmigungsprozesse zu vereinfachen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.