Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, das Verbot des Versandhandels mit Nahrungsergänzungsmitteln sowie Giften, Arzneimitteln und Waffen in der Gewerbeordnung klarer zu definieren und an EU-Recht anzupassen.einfache Mehrheit XXII 24.09.2003
Gesetz
Handel
Industrie
Gesetzgebungsverfahren
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Das Verbot des Versandhandels mit gefährlichen Gütern soll verschärft und sprachlich präzisiert werden.
- Der Versandhandel mit Giften, Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Waffen, Munition und Pyrotechnik wird explizit untersagt.
- Die Änderung dient der Angleichung an EU-Rechtsvorschriften bezüglich Nahrungsergänzungsmittel.
- Ziel ist der Schutz der Konsumenten vor gesundheitsgefährdenden Produkten, die im Versandhandel schwerer zu kontrollieren sind.
Dokumente (PDFs)
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