Stärkung der Minderheitenrechte bei Untersuchungsausschüssen

Zusammenfassung

Der Antrag stärkt die Rechte der parlamentarischen Minderheit bei der Einsetzung und Arbeit von Untersuchungsausschüssen.
einfache Mehrheit XXII 27.02.2003
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Stärkung des Rechts der Minderheit, Untersuchungsausschüsse einzusetzen.
  • Ein Verlangen von zwanzig Abgeordneten oder einer gesamten Fraktion reicht aus, um einen Untersuchungsausschuss zu erzwingen.
  • Einzelne Mitglieder des Untersuchungsausschusses sollen das Recht erhalten, Beweise direkt zu verlangen.
  • Die Ladung von Zeugen oder Experten kann nun auch auf Verlangen eines einzelnen Ausschussmitglieds erfolgen.
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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