Zusammenfassung
Der Antrag stärkt die Rechte der parlamentarischen Minderheit bei der Einsetzung und Arbeit von Untersuchungsausschüssen.einfache Mehrheit XXII 27.02.2003
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Stärkung des Rechts der Minderheit, Untersuchungsausschüsse einzusetzen.
- Ein Verlangen von zwanzig Abgeordneten oder einer gesamten Fraktion reicht aus, um einen Untersuchungsausschuss zu erzwingen.
- Einzelne Mitglieder des Untersuchungsausschusses sollen das Recht erhalten, Beweise direkt zu verlangen.
- Die Ladung von Zeugen oder Experten kann nun auch auf Verlangen eines einzelnen Ausschussmitglieds erfolgen.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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