Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass auch ausländische Arbeitnehmer das Recht erhalten sollen, für den Betriebsrat zu kandidieren. Damit soll die Ungleichbehandlung aufgrund der Staatsangehörigkeit bei Betriebswahlen beseitigt werden.einfache Mehrheit XXII 23.06.2005
Gesetz
Wahl
Arbeitsrecht
Personalvertretung
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
- Ermöglichung des passiven Wahlrechts für ausländische Arbeitnehmer bei Betriebsratswahlen.
- Beseitigung der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit im Arbeitsrecht.
- Voraussetzung für die Kandidatur ist eine mindestens sechsmonatige Beschäftigungsdauer im Betrieb.
- Anknüpfung der Wahlberechtigung an die allgemeinen Voraussetzungen des Nationalrats-Wahlrechts (ohne Staatsbürgerschaft).
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Relevante Medienberichte
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