Zusammenfassung
Der Antrag erlaubt es, angesparten Beiträge aus Pensionskassen in eine Rentenversicherung oder eine andere Risikogemeinschaft umzuwandeln, um die Sicherheit der Altersvorsorge zu erhöhen.einfache Mehrheit XXII 23.10.2003
Gesetz
soziale Sicherheit
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2004 (Wirksamkeit der Regelungen gemäß Antrag)
- Ermöglichung des Wechsels von Pensionskassengeldern in eine Rentenversicherung oder eine andere Risikogemeinschaft.
- Die Überleitung der Gelder muss durch entsprechende Vereinbarungen wie Kollektiv- oder Betriebsverträge geregelt sein.
- Die bisherigen Arbeitgeberbeiträge werden in Arbeitnehmerbeiträge umgewandelt und unterliegen einer pauschalen Einkommensteuer von 25 %.
- Anträge auf Überleitung müssen bis spätestens Ende November 2003 schriftlich eingereicht werden.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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