Bundes-Heimvertragsgesetz (B-HeimVG)

Zusammenfassung

Ein Gesetz zur Regelung von Verträgen zwischen Heimen für alte, pflegebedürftige oder behinderte Menschen und deren Bewohnern, um deren Rechte und die Qualität der Betreuung zu stärken.
einfache Mehrheit XXII 29.01.2004
Gesetz
Sozialpolitik

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2004 (Das Gesetz tritt laut Entwurf am 01.01.2004 in Kraft. Bestehende Verträge müssen innerhalb von sechs Monaten angepasst werden.)
  • Einheitliche bundesweite Regelung für Verträge in Heimen für alte, pflegebedürftige oder behinderte Menschen.
  • Verpflichtung zum Abschluss schriftlicher Verträge mit einer detaillierten Aufschlüsselung der Kosten.
  • Pflicht zur Anpassung der Leistungen an den Gesundheitszustand und klare Regeln für zulässige Preiserhöhungen.
  • Umfassender Schutz der Persönlichkeitsrechte, wie etwa das Recht auf Privatsphäre, Besuchsrecht und freie Arztwahl.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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